Viele verheiratete AHV-Rentner mit einer jüngeren Ehefrau fragen sich: Wie stark wird meine jetzige AHV-Rente gekürzt, wenn auch meine Gattin das Rentenalter erreicht? Erhalten wir dann zusammen trotzdem noch den Maximalbetrag für Ehepaare von 3525 Franken? Oft lautet die Antwort: ja.

Anhand von zwei Beispielen erklärt die Zeitschrift «K-Geld» die wichtigsten Grundsätze, die hier ins Spiel kommen: Einkommens-Splitting und Plafonierung. Wichtig sind aber auch das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen und die sogenannten Beitragsjahre.

Tipp: Wenn Sie wissen wollen, wie hoch Ihre künftige AHV-Rente in etwa ausfallen wird, können Sie bei der Ausgleichskasse eine Vorausberechnung verlangen.