Yvonne Isaak aus Lungern OW bestellte beim Internethändler Tchibo.ch einen WC-Sitz und bezahlte fristgerecht. Trotzdem erhielt sie kurz darauf eine Mahnung. Isaak meldete dem Kundendienst, sie habe die Rechnung bereits bezahlt. Doch das nützte nichts: Es folgten eine zweite und eine dritte Mahnung.

Isaak schickte Tchibo darauf ­einen Bankauszug, der die Überweisung des Kaufbetrags belegt. Doch auch damit liess sich die Angelegenheit nicht berei­nigen: Stattdessen folgte wenig später eine Zahlungsaufforderung des Inkassobüros Intrum Justitia, das von Tchibo mit dem Eintreiben des Geldes beauftragt worden war.

Um eine ungerechtfertigte Betreibung abwenden zu können, wandte sich Isaak an den K-Tipp. Dessen Intervention zeigte Wirkung: Innert eines Tages wurden die Mahnungen storniert und der Inkasso-Auftrag zurückgezogen. Tchibo teilt dem K-Tipp lapidar mit, dass ein Fehler unterlaufen sei. Immerhin erhielt Yvonne Isaak noch einen Gutschein im Wert von 20 Franken.