Das Bankgeheimnis verbietet Banken, Angaben über Kunden an Dritte weiterzugeben. Also etwa an die Polizei, Steuerbehörden oder das Betreibungsamt. Geschützt sind sämtliche Informationen, die das Geldinstitut im Rahmen seiner bankgeschäftlichen Beziehungen über seinen Kunden ­erfährt. Eine Bank, die Daten weitergibt, macht sich gemäss Artikel 47 des Bankengesetzes strafbar. Es drohen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe ...