Nein. Solche Teil-Transfers von einem 3a-Konto auf ein anderes sind nicht erlaubt. Auch dann nicht, wenn ein 3a-Sparer zwei Konten bei zwei verschiedenen Banken hat. Ab Alter 59 (Frauen) bzw. Alter 60 (Männer) kann man ein 3a-Konto immer nur als ­Ganzes auflösen.

Ihre Steuerüberlegung ist aber richtig. Beispiel: Wenn eine ver­heiratete Person in der Stadt Zürich in zwei aufeinanderfolgenden Jahren je 80 000 Franken bezieht, kostet sie das einen Steuerbetrag von insgesamt 7436 Franken.

Bezieht sie hingegen in einem Jahr 120 000 Franken und im nächsten Jahr 40 000 Franken, steigt der Betrag um 209 Franken auf total 7645 Franken. In Lau­sanne zum Beispiel würde der Unterschied 611 Franken ausmachen. Die Differenz ist abhängig vom Grad der Progression im betreffenden Kanton bzw. Ort.