Nein. Entscheidend ist, dass Sie als Angestellter einer Pen­sionskasse angeschlossen sind. Deshalb können Sie nur den «kleinen» 3a-Betrag von aktuell 6768 Franken einzahlen und in der Steuererklärung beim Einkommen abziehen. Dass Sie zusätzlich noch ein Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit erzielen, ändert nichts an Ihrer Einzahlungslimite in der 3. Säule.