Erwerbstätige mit Pensionskasse dürfen dieses Jahr maximal 6768 Franken in die Säule 3a einzahlen. Ohne Pensionskasse sind es 20 Prozent des Erwerbseinkommens, maximal aber 33 840 Franken. Vorteil: Diese Beträge sind im Jahr der Einzahlung vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Besteuert wird erst die Auszahlung – allerdings zu einem tieferen Tarif.

Die 3a-Gelder können normalerweise erst fünf Jahre vor der Pensionierung bezogen werden. Ausnahme: Au...