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saldo 13/2006
30.08.2006
Andreas Inwyler
1. Darf ein Kind länger in den Ferien bleiben?
Nein. Ohne wichtigen Grund darf kein Kind dem Unterricht fernbleiben. Für zusätzliche Ferientage braucht es immer eine Bewilligung. Wer dagegen verstösst, kann durch die Schulbehörde verwarnt oder - je nach Kanton - gar gebüsst werden. Deshalb: Frühzeitig ein gut begründetes schriftliches Gesuch an die Schulbehörde stellen.
2. Wie wehrt man sich gegen einen Entscheid der Schulpflege?
Gegen eine Verfügung der Sc...
1. Darf ein Kind länger in den Ferien bleiben?
Nein. Ohne wichtigen Grund darf kein Kind dem Unterricht fernbleiben. Für zusätzliche Ferientage braucht es immer eine Bewilligung. Wer dagegen verstösst, kann durch die Schulbehörde verwarnt oder - je nach Kanton - gar gebüsst werden. Deshalb: Frühzeitig ein gut begründetes schriftliches Gesuch an die Schulbehörde stellen.
2. Wie wehrt man sich gegen einen Entscheid der Schulpflege?
Gegen eine Verfügung der Schule beziehungsweise der Schulpflege kann man eine Beschwerde bei der vorgesetzten Behörde einreichen.
3. Darf die Lehrerin eine Schülerin wegen ihres kurzen Rockes nach Hause schicken?
Nein. Die Lehrer haben das Sagen, wo es um den Zweck der Schule geht. Das Tragen eines Minirocks ist persönliche Sache der Schülerin.
4. Müssen die Eltern den Schaden ersetzen, wenn ein Schüler mit einem Stein ein Schulhausfenster zerstört?
Nein. Ein Kind haftet selber, wenn es die Folgen seiner Handlung erfassen kann. Ein Schüler ist alt genug, um die Folgen eines Steinwurfes einzuschätzen. Tipp: Teilweise sind Kinder in der Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert.
5. Darf der Lehrer ein Handy wegnehmen?
Ja, wenn der Schüler den Unterricht stört und nicht aufpasst. Nach dem Unterricht muss der Lehrer das Gerät dem Schüler aber wieder zurückgeben.
6. Ab wann dürfen Schüler in den Schulferien arbeiten?
Für Schulpflichtige gelten besondere Schutzvorschriften. Ab 13 Jahren sind leichte Arbeiten erlaubt.
7. Dürfen Eltern das Kind jederzeit in der Schule besuchen?
Ja. Denn die Eltern haben ein Informationsrecht. In vielen Schulgesetzen wird dieses Recht ausdrücklich erwähnt. Der Lehrer kann aber eine Voranmeldung der Eltern verlangen.
8. Kann ein Schüler gezwungen werden, an einem freien Nachmittag nachzusitzen?
Ja, aber nur, wenn das Schulgesetz oder die Schulordnung eine solche Massnahme ausdrücklich gestattet und die Eltern im Voraus informiert wurden. Denn durch das Nachsitzen wird in das elterliche Erziehungsrecht eingegriffen. Zudem darf die im Schulgesetz festgelegte Höchststundenzahl nicht überschritten werden. Während des Nachsitzens muss der Lehrer das Kind sinnvoll beschäftigen und es beaufsichtigen.
9. Müssen Schüler an Klassenlagern teilnehmen?
Ja, wenn ein kantonales Gesetz den Besuch eines Klassenlagers für obligatorisch erklärt und ohne das Lager ein wichtiges Ausbildungsziel nicht erreicht werden kann. Sonst müssen die Eltern der Teilnahme zustimmen. Tun sie dies nicht, muss das Kind während der Zeit des Klassenlagers den Unterricht in einer Parallelklasse besuchen.
10. Dürfen Lehrer den Schülern verbieten, mit dem Velo zur Schule zu kommen?
Nein. Ein Parkverbot auf dem Schulareal ist zwar zulässig. Aber was ausserhalb abläuft, übersteigt die Kompetenzen der Lehrer und der Schulbehörden. Die Erziehung ist Sache der Eltern.
TESTEN SIE IHR WISSEN
1) Muss man bei einer Bestellung auch fürs Porto Mehrwertsteuer bezahlen?
a) Ja, das Versenden wird gleich besteuert wie die gekaufte Sache.
b) Nein, das Porto ist mehrwertsteuerfrei.
c) Ja, aber erst bei einer Bestellung ab 100 Franken.
2) Wer bestimmt den Vornamen des Kindes, wenn sich die verheirateten Eltern nicht einig sind?
a) Der Vater.
b) Die Mutter.
c) Die Vormundschaftsbehörde greift ein.
3) Ist ein in einem Kaufvertrag erwähnter Eigentumsvorbehalt stets gültig?
a) Ja, ein solcher Vorbehalt ist immer verbindlich.
b) Nein, ein solcher Zusatz kann ignoriert werden.
c) Nein, nur wenn er im Eigentumsvorbehaltsregister eingetragen wurde.
4) Ist die mündlich ausgesprochene Kündigung eines Arbeitsvertrages gültig?
a) Nein, die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
b) Ja, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes steht.
c) Ja, aber sie muss schriftlich bestätigt werden.