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27.01.2017
1. Wie lange dauert die Probezeit bei einem Arbeitsverhältnis?
Laut Gesetz einen Monat. Im schriftlichen Arbeitsvertrag kann sie bis auf maximal drei Monate verlängert werden.
2. Gibt es bei einem befristeten Vertrag auch eine Probezeit?
Laut Gesetz nicht. Man kann aber im schriftlichen Vertrag eine Probezeit abmachen.
3. Wie lange dauert die Kündigungsfrist in der Probezeit?
Die Kündigungsfrist beträgt nach Gesetz sieben Tage. Diese Frist kann im schriftlichen Vertrag abgeändert werden.
4. Kann man schon vor Stellenantritt kündigen, wenn man etwas Besseres gefunden hat?
Ja, aber die Kündigungsfrist beginnt erst mit dem geplanten Stellenantritt zu laufen. Streng rechtlich kann der Arbeitgeber darauf bestehen, dass man während der Kündigungsfrist arbeitet. Er wird in der Regel aber darauf verzichten, weil sich der Aufwand für die Einarbeitung nicht lohnt.
5. Verlängert sich die Probezeit, wenn man krank wird?
Ja, und zwar um die Anzahl Krankheitstage. Dasselbe gilt bei Unfall oder bei Militär- und Zivildienst. In diesen Fällen darf die Probezeit sogar länger als drei Monate dauern. Nicht verlängert wird die Probezeit hingegen wegen Ferien oder Schwangerschaft.
6. Hat man bei Krankheit in der Probezeit Lohn zugut?
Nein. Anrecht auf Lohn hat man erst, wenn das Arbeitsverhältnis schon länger als drei Monate gedauert hat oder fest für länger als drei Monate eingegangen wurde.
7. Ist man bei Krankheit gegen eine Kündigung geschützt?
Nein. Während der Probezeit kann der Arbeitgeber auch kündigen, wenn man krank ist. Die gesetzlichen Sperrfristen bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militärdienst gelten erst nach Ablauf der Probezeit. Wurde die Probezeit verlängert, setzt der Kündigungsschutz erst nach Verlängerung der Probezeit ein.
8. Kann eine Kündigung in der Probezeit missbräuchlich sein?
Ja. Gegen missbräuchliche Kündigungen sind Angestellte bereits in der Probezeit geschützt. Missbräuchlich ist eine Kündigung etwa dann, wenn sie nur wegen persönlicher Eigenschaften einer Person ausgesprochen wird, die in keinem Zusammenhang mit der Arbeitsleistung stehen: Zum Beispiel wegen der Herkunft, der Religion, der sexuellen Orientierung oder einer Schwangerschaft. Ebenfalls missbräuchlich ist eine Kündigung, weil sich ein Angestellter gewerkschaftlich engagiert.
9. Darf man in der Probezeit schon Ferien beziehen?
Ja. Sofern der Arbeitgeber mit dem Bezug der Ferien einverstanden ist. Die Dauer der Ferien sollte aber in einem angemessenen Verhältnis zur bereits geleisteten Arbeit stehen.
10. Hat man Anrecht auf ein Arbeitszeugnis, wenn man in der Probezeit gekündigt hat?
Ja. Angestellte können jederzeit ein Zeugnis verlangen, das über Leistung und Verhalten am Arbeitsplatz Auskunft gibt. Nach einer kurzen Anstellungsdauer ist ein Zeugnis aber oft wenig aussagekräftig. Trotzdem muss man sich nicht mit
einer Arbeitsbestätigung begnügen.
Kommentare zu diesem Artikel
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Arbeitsrecht
Ihr Arbeitsverhältnis endete am 31. Januar. Zwar hätte Ihr Arbeitgeber Ihnen während der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen kündigen können. Dass er Ihnen nicht auf den 16. Januar, sondern erst auf Ende Monat gekündigt hat, ist aber nicht zu beanstanden bzw. hat nicht zur Folge, dass Ihr Arbeitsverhältnis nun deswegen bis Ende Februar dauern würde.
Kündigung gültig?
Eine Probezeit hat sich in meinem Fall durch Krankheit bis zum 14. Januar verlängert. Am 9. Januar habe ich die Kündigung auf den 31. Januar erhalten. Ist diese Kündigung nun für den 9. Januar oder den 31. Januar rechtsgültig und somit eine Frist von 1 Monat und nicht 1 Woche gültig? Damit wäre noch eine Anstellung bis 28. Februar Pflicht?
Arbeitsrecht
In meiner Antwort vom 30. Januar bin ich davon ausgegangen, dass der Vertrag Ihrer Arbeitskollegin nicht kündbar ist. Sie schreiben nun aber, vertraglich sei eine Probezeit vereinbart worden. Trifft dies zu, muss ich meine Antwort korrigieren. Dies aus folgendem Grund: Die Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit besteht nur dann von Anfang an, wenn ein befristeter Vertrag ohne vorherige, ordentliche Beendigungsmöglichkeit mehr als drei Monate dauern soll. Bei einem Vertrag, der während der ersten drei Monate gekündigt werden kann, beginnt die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers somit erst am ersten Tag des vierten Anstellungsmonats. Eine Ferienkürzung muss Ihre Kollegin sich aber nicht gefallen lassen. Wer wegen Krankheit oder auch infolge eines Unfalls ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist, muss zwar mit einer Ferienkürzung rechnen - aber erst bei einer längeren Abwesenheit. Bei einer hundertprozentigen Arbeitsunfähigkeit gilt eine Schonfrist von einem Monat, während der die Ferien nicht reduziert werden dürfen. Nach dieser Frist kann der Arbeitgeber das Ferienguthaben für jeden folgenden ganzen Monat der Abwesenheit um 1/12 kürzen; angefangene Monate werden nicht berücksichtigt. Da Ihre Kollegin keine zwei Monate krankgeschrieben war, dürfen Ihre Ferien somit nicht gekürzt werden.
Abzug
Das Geschäft zieht ihr 10 Tage von ihren Ferien ab !! Das heisst sie arbeitet das 1/2 Jahr im Befristeten Vertrag ohne Ferien!!!!!!!!! Krass
Krankheit
Danke für diese Antwort. Sie hat wirklich vom 1.12.16-31.5.17 ein befristeten Vertrag ( inkl ersten drei Monate Probezeit) Somit ist sie froh um diese Antwort. Danke
Arbeitsrecht
Im Falle Ihrer Arbeitskollegin wurde also von vornherein eine feste Vertragsdauer von mehr als drei Monaten vereinbart. Folglich hat sie auch bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit während der ersten drei Monate des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Lohnfortzahlung. Davon ausgehend, dass der Betrieb für die Angestellten keine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat, hat Ihre Arbeitskollegin im ersten Anstellungsjahr während längstens drei Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Da sie ein 100-Prozent-Pensum hat und 15 Tage krank war, schuldet der Arbeitgeber ihr somit für die gesamten Dauer ihrer Arbeitsunfähigkeit den vollen Lohn.
Befristeter Vertrag
Guten Tag meine Arbeitskollegin hat ein Befristeten Vertrag von 6 Monaten !!!! Ist es bei ihr anders? Gleichzeitig angefangen, 1.12.16-31.5.17 Das wäre mir noch wichtig sie hat 15 Krankheitstage und kann nichts dafür. Danke für diese Antwort
Arbeitsrecht
Wie Sie auch Frage 6 unserer "10 Fragen zur Probezeit" entnehmen können, hat ein kranker Arbeitnehmer tatsächlich erst dann den Lohn zugut, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder von vornherein eine feste Vertragsdauer von mehr als drei Monaten abgemacht wurde. Das ist in Artikel 324a Absatz 1 des Schweizerischen Obligationenrechts geregelt und gilt somit für die gesamte Schweiz. Zwar sieht Ihr Arbeitsvertrag vor, dass der Arbeitgeber bei Krankheit während fünf Tagen den Lohn zahlen muss. Sind Sie länger krank, werden Sie aber wohl oder übel eine Lohnkürzung akzeptieren müssen.
Beginn&Vertrag
1.12.17 Und es steht im Reglement nur 5 Tage wird übernommen/ bezahlt. Frage? Ist das Gesamtschweizerisch so? Das es so ist in der Probezeit?
Arbeitsrecht
Damit wir Ihre Frage beantworten können, müssten wir noch Folgendes wissen: Was genau steht denn in Ihrem Arbeitsvertrag zur Lohnfortzahlung bei Krankheit, und seit wann arbeiten Sie beim betreffenden Arbeitgeber?
Ungekündigt/Kranktage
Hallo meine Kollegin 100% ich 80% sind unverhofft krank geworden , sind in Anstellung . Nicht gekündigt. Darf der Arbeitgeber Lohn kürzen oder Zeit ins Minus schreiben? Also Überstunden verlangen zum Aufarbeiten? Danke für Antworten