1 Wann darf der Arbeit­geber ein Arztzeugnis verlangen?
Grundsätzlich gilt: Immer dann, wenn jemand wegen Krankheit der Arbeit fernbleibt. Und zwar ab dem ersten Tag. Viele Verträge sehen jedoch die Einreichung auf den dritten oder vierten Tag der krankheitsbedingten Abwesenheit vor.


2 Darf im Arztzeugnis die Art der Krankheit erwähnt werden?
Nein. Die Diagnose fällt unter das Arztgeheimnis. Es ist Sache des Angestellten, ob er die Krankheit dem Arbeitgeber mitteilen will. Das Arztzeugnis muss das Datum der ärztlichen Untersuchung, die Dauer und den Grad der Arbeitsunfähigkeit enthalten. Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit können nähere Angaben zu noch zumut­baren Tätigkeiten gemacht werden.


3 Darf der Arbeitgeber erkrankte Angestellte zu einem Vertrauens­arzt schicken, falls er das Arztzeugnis an­zweifelt?
Ja. Er kann Angestellte zu einem Arzt seiner Wahl schicken, muss aber dafür die Kosten tragen.


4 Was passiert, wenn Angestellte das ver­weigern?
Dann muss der Betrieb für die Dauer der Abwesenheit keinen Lohn zahlen. 


5 Was gilt, wenn sich die beiden Zeugnisse widersprechen?
Der Arbeitgeber sollte dann zunächst versuchen, die Differenz zu klären, indem er zum Beispiel den Hausarzt mit dem Arztzeugnis des Vertrauensarztes konfrontiert und um eine schriftliche Erklärung ersucht.

Erhält er keine befriedigende Antwort, kann er die Lohnzahlung verweigern – auf das Risiko hin, dass sein Angestellter den Lohn vor Gericht einklagt. Das Beweisrisiko für die Krankheit liegt beim Arbeitnehmer.


6 Ist ein Arztzeugnis für das Gericht ver­bindlich?
Nein. Das Gericht kann frei entscheiden, welches Zeugnis und – allenfalls nach Befragung der Ärzte – welche Aussage es glaubwürdiger findet.


7 Darf ein Arztzeugnis auch rückwirkend ausgestellt werden?

In der Regel nicht. Denn ein Arzt kann eine Arbeitsun­fähigkeit erst feststellen, wenn er den Patienten sieht. Aber der Zeitpunkt der Erkrankung kann dem Arbeitgeber notfalls durch andere Zeugen wie etwa Angehörige bestätigt werden.


8 Was gilt, wenn man ein 80-Prozent-Pensum ar­beitet und zu 50 Pro­zent arbeitsunfähig ge­schrieben wird?
In der Regel wird die Arbeitsunfähigkeit prozentual zu einem 100-Prozent-Pensum angegeben. In diesem Fall könnte der Angestellte also halbtags arbeiten.


9 Darf der Lohn wegen eines verspätet einge-reichten Arztzeug­nisses gekürzt werden?
Der Betrieb kann die Lohnzahlung verweigern, bis der Angestellte seine Arbeitsunfähigkeit beweist.


10 Dürfen Ärzte für das Zeugnis etwas ver­lan­gen?

Ja. Grundsätzlich kann der Arzt jede Aufwendung in Rechnung stellen, die er erbringt. Das Zeugnis kostet aber nur ein paar Franken.