Ja, Sie brauchen auf jeden Fall die Zustimmung der Stockwerkeigentümerversammlung. Denn die Montage einer Katzenleiter ist eine bauliche Massnahme, der die Gemeinschaft zustimmen muss.

Die Katzenleiter wird rechtlich wohl als luxuriöse bauliche Massnahme betrachtet. Denn sie nützt nur Ihnen als Tierhalter und bringt der Gemeinschaft keinerlei Mehrwert. Bei solchen luxuriösen baulichen Massnahmen braucht es einen einstimmigen Beschluss der an der Versammlung anwesenden und vertretenen Eigen­tümer.

Einstimmigkeit braucht es übrigens auch, wenn die Fassade verändert wird. Denn die Fassade gilt als gemeinschaftlicher Teil des Mehrfamilienhauses, an dem kein Eigentümer eigenmächtig Eingriffe vornehmen darf. Auch aus diesem Grund dürfen Sie die Katzenleiter nur anbringen, wenn die anderen Eigentümer zustimmen. Sollte der Beschluss zu ­Ihren Gunsten ausfallen, müssen Sie die Kosten für die Katzenleiter selber ­tragen.

Buchtipp

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