Ja. Weil Sie vor dem 1. Januar 2013 bei Ihrer Heirat auf Ihren Mädchennamen verzichtet haben, können Sie jederzeit auf dem Zivilstandsamt erklären, dass Sie ihn wieder tragen möchten. Die Gebühr für die Namensänderung beträgt in der ganzen Schweiz einheitlich 75 Franken.

Seit dem 1. Januar 2013 gilt: Im Grundsatz behält jeder Ehegatte bei der ­Heirat seinen Namen. Die Brautleute können aber ­erklären, dass beide den Ledignamen der Braut oder des Bräutigams als ­gemeinsamen Familien­namen tragen wollen. 

Doppelnamen sind bei neuen Ehen nicht mehr zulässig.