Für die Pensionskassen war 2016 ein gutes Jahr. Gemäss der Pensionskassenstatistik der Credit Suisse (CS) erzielten sie eine durchschnittliche Rendite auf dem Vermögen der Versicherten von 3,9 Prozent. 2017 dürfte der Ertrag noch höher ausfallen: Für die ersten neun Monate hat der CS-Index einen Wert von 5,8 Prozent errechnet. Dieser basiert auf den Daten der rund 130 Kassen, deren Vermögenswerte bei der CS verwahrt werden.
Die Pensionskasse der Migros hat laut eigenen Angaben bislang sogar eine Rendite von 6,7 Prozent erwirtschaftet, die Kasse der Stadt Zürich 6 Prozent. In den Jahren zuvor lief es bei den Kassen oft noch besser.
Mindestzins auf 1 Prozent gesenkt
Die Versicherten haben von den guten Erträgen der Pensionskassen und Versicherungen allerdings wenig. Im Gegenteil: Der Bundesrat senkte in den Jahren 2012 bis 2016 auf Druck der Pensionskassenlobby den Mindestzins auf ihren Altersguthaben von 2 auf 1 Prozent. Das Kapital der Versicherten wächst also nur noch wenig.
Für das nächste Jahr wird der Bundesrat den Mindestzins in den kommenden Wochen beschliessen. In der Regel folgt er dabei dem Antrag der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge. Sie will, dass die Guthaben auch im nächsten Jahr nur mit 1 Prozent verzinst werden.
Die Kommission vertritt mehrheitlich die Interessen der Versicherungen und Pensionskassen, Vertreter der Angestellten sind klar in der Minderheit. Es verwundert nicht, dass der Antrag des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes für eine Zinserhöhung auf 1,5 Prozent chancenlos war.
Die Versicherten werden mit dem niedrigen Zinssatz um Zehntausende Franken geprellt. Denn ein einziger Prozentpunkt weniger Zins macht bis zur Pensionierung viel aus. Die Beratungsfirma Vermögenspartner in Winterthur ZH berechnete im Auftrag des K-Tipp, wie sich die Verzinsung auf das Altersguthaben auswirkt (siehe Grafik). Fazit bei diesem Beispiel: Wird das Guthaben mit 1 Prozent verzinst, beträgt es zum Zeitpunkt der Pensionierung 54 000 Franken weniger als bei einer Verzinsung mit 2 Prozent.
Reserven in Milliardenhöhe
Mit der Differenz zwischen den gutgeschriebenen Zinsen für die Versicherten und der erwirtschafteten Rendite erhöhten die Pensionskassen in den vergangenen Jahren ihre Reserven. Sie betragen mittlerweile über 116 Milliarden Franken – Geld, das nicht für Renten oder Kapitalauszahlungen reserviert ist («Saldo» 4/2017). Bei den Versicherungen fliesst ein Teil des Gewinns an die Aktionäre.
Gewerkschafterin Doris Bianchi, Mitglied der Kommission für berufliche Vorsorge, kritisiert, dass der Mindestzins jeweils ein Jahr im Voraus festgelegt wird – und zwar mittels einer mathematischen Formel: «Der Mindestzins sollte an die Kapitalrendite des Vorjahrs gekoppelt sein.»
Immerhin: Einige Kassen verzinsen das Altersguthaben ihrer Mitglieder über dem Mindestzins. 2016 waren dies beispielsweise Groupe Mutuel (2,75 Prozent), Vita (2,55 Prozent) und Spida (2,5 Prozent).
Altersguthaben: So wirkt sich die Verzinsung aus
Annahme: Ein 40-Jähriger mit einem Jahreslohn von 78 000 Franken hat aktuell ein Pensionskassenguthaben von 75 000 Franken. Die Grafik zeigt, wie viel Kapital ihm bei der Pensionierung zur Verfügung stehen wird, wenn dieses gleichbleibend mit 2 beziehungsweise 1 Prozent verzinst wird.