Seit rund zehn Jahren verkauft Coca-Cola die zuckerfreie Variante «Cola zero». Die Werbung versprach: «Echter Geschmack – zero Zucker.» Seither bedeutet «zero» für viele Konsumenten: Hier ist kein Zucker drin.
Doch das ist ein Irrtum. K-Tipp-Leser Bruno Marietti aus Sargans SG kaufte kürzlich bei der Migros eine Flasche «M-Budget Orange zero». Zu Hause las er die Etikette und stellte fest: Eine 1,5-Liter-Flasche «M-Budget Orange zero» enthält 15 Gramm Zucker – dies entspricht rund vier Würfelzuckern. Das Gleiche bei «M-Budget Grapefruit zero».
Marietti ärgert sich: «Das ist Augenwischerei. Die Aussage ‹zero› erweckt den Eindruck von null Gramm Zucker.» Migros-Sprecherin Monika Weibel sieht das anders: «Der Zucker in diesen Produkten stammt aus dem Fruchtsaft. Die Bezeichnung ‹zero› bezieht sich darauf, dass kein zusätzlicher Zucker zugefügt worden ist. Deshalb dürfen die Produkte als ‹zero› verkauft werden.»
Zucker aus Fruchtsaft ist erlaubt
Die beiden Migros-Produkte sind kein Einzelfall: Auch die «zero»-Pionierin Coca-Cola hält das eigene Werbe-versprechen nicht immer zu 100 Prozent ein. Denn das von ihr hergestellte «Fanta zero» enthält ebenfalls Fruchtzucker (4 Gramm pro Liter). Dasselbe gilt für «Flirt Orange zero» von Aldi (3 Gramm). Beide Hersteller argumentieren, sie würden die gesetzlichen Vorgaben einhalten.
Doch im Gesetz gibt es keine Definition für «zero». Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit setzt den Begriff gleich mit «light». Das heisst: Hersteller dürfen dann «zero» auf ein Getränk schreiben, wenn es 30 Prozent weniger Zucker enthält als die normale Variante.
Der K-Tipp hat festgestellt: Die Migros änderte seit letztem November die Namen der zuckerreduzierten M-Budget-Getränke. Wo früher «light» draufstand, heisst es heute «zero». Der Inhalt der Flaschen blieb gleich. Sprecherin Monika Weibel bestätigt dies. Grund dafür sei, «dass der Ausdruck ‹zero› kundenorientierter ist als ‹light›». Ehrlich wäre wohl gewesen: «Zero» verkauft sich besser.
Light- oder Zero-Getränke werden mit chemischen Zusatzstoffen gesüsst. Diese sind teilweise umstritten und stehen im Verdacht, Krankheiten zu verursachen. Beispiele:
Aspartam (E951): Seit Jahrzehnten umstritten, da der Stoff zu Kopfweh, Allergien und gar Krebs führen soll. Fakt ist: Für Menschen mit der seltenen Krankheit Phenylketonurie kann Aspartam gefährlich werden, weil sie den enthaltenen Stoff Phenylalanin nicht abbauen können. Deshalb muss auf Produkten mit Aspartam von Gesetzes wegen der Hinweis «enthält eine Phenylalaninquelle» aufgedruckt sein.
Cyclamat (E952): In den USA seit über 40 Jahren verboten. In Tierversuchen erwies sich der Stoff als krebserregend. Warum aber ist dieser Stoff in der Schweiz zugelassen? Eva van Beek vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit sagt, Cyclamat sei in der EU ebenfalls erlaubt und gelte «bis zu einer täglichen Einnahme von 7mg pro Kilogramm Körpergewicht auch langfristig als sicher».
Sprite: Nur noch mit künstlichen Süssstoffen erhältlich
Wer künstliche Süssstoffe vermeiden will, sollte ab sofort auf Sprite verzichten. Grund: Das bisherige mit natürlichem Zucker gesüsste Sprite gibt es nicht mehr. Dies bestätigte Herstellerin Coca-Cola Schweiz auf Anfrage des K-Tipp. Demnach gibt es das «normale» Sprite seit diesem Frühling nur noch als kalorienarme Version, die nebst Zucker auch künstliche Süssstoffe enthält. Das sind Aspartam, Acesulfam K und Neohesperidin DC.
Buchtipp
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