K-Tipp-Abonnent Hans Rudolf Huber aus Bern wollte nach 40 Jahren die Tageszeitung «Der Bund» nicht mehr lesen. Als der 72-Jährige die Rechnung für die Verlängerung des Abos für ein weiteres Jahr über 579 Franken erhielt, zahlte er nicht mehr ein – obwohl auf der Rechnung erstmals stand, dass das Abo bis spätestens 14 Tage vor Beginn der neuen Bezugsperiode ge­kündigt werden müsse, wenn man es nicht mehr wolle.

Der Verlag schickte ihm Mahnungen. Mit der dritten drohte er mit einem Inkasso­verfahren. Deshalb bat Huber die K-Tipp-Rechtsberatung um Rat. Die Antwort: Die Kündigungsfrist war ungültig. Denn Huber ­hatte nie einen Vertrag mit einer Kündigungsklausel unterschrieben. Er reklamierte beim Abo-Service. Seither hat er Ruhe. 

Andres Nitsch von «Der Bund» sagt: «Wir sind kulant und ­suchen immer eine Lösung. Ein Inkassoverfahren wurde noch nie eingeleitet.» 

Andere Zeitungen haben ebenfalls Verlängerungsklauseln eingeführt: Beim «Tages-Anzeiger» verlängert sich ein Abo automatisch, wenn man es nicht 14 Tage vor Ablauf kündigt. Bei der «Luzerner Zeitung», der NZZ und dem «St. Galler Tagblatt» ver­längert es sich, wenn man mit Kreditkarte zahlt – nicht aber bei der Zahlung mit  Rechnung oder Postfinance-Card.

Stephan Heiniger, Leiter der K-Tipp-Rechtsberatung, sagt aber klar: «Solche Bestimmungen im Kleingedruckten sind in der Schweiz bei Zeitungsabos ungewöhnlich und deshalb un­gültig.»