Nein. Die Grundversicherung übernimmt die Korrektur von Fehlstellungen der Zähne grundsätzlich nicht. Eine solche Behandlung kann sehr kostspielig sein. Deshalb kann sich der Abschluss einer entsprechenden freiwilligen Zusatzversicherung lohnen. Sie sollten aber mit dem Abschluss nicht zu lange warten. Denn ist das Kind älter als drei Jahre, besteht das Risiko, dass die Ver­sicherung Ihr Kind nicht mehr aufnehmen will, weil die Fehlstellung der Zähne bereits absehbar ist.