Auf Empfehlung seines Zahnarztes kaufte Toni Maurer (Name geändert) eine elektrische Zahnbürste, die er selbstverständlich vor dem Schlafengehen benützt. Das störte aber seine Wohnungsnachbarin, wie sie ihm brieflich mitteilte. Unter Hinweis auf die in der Hausordnung festgelegte Nachtruhe forderte sie Maurer auf, seine Zähne gefälligst vor 22 Uhr zu putzen.



Nachtruhe hin oder her - so weit dürfen weder Vorschriften des Wohnungsvermieters noch der Gemeinde gehen. Zwar wird...