Ein Mieter zog aus. Er machte mit dem Vermieter eine Wohnungsabnahme. Dieser reklamierte wegen verschiedener Mängel, etwa wegen Katzengeruchs und eines durch Katzen beschädigten Whirlpools. Alle Instanzen bis zum Bundesgericht wiesen die Klage ab: Der Mieter habe die Beanstandung erst nach sieben Tagen erhalten. Das sei zu spät. Vermieter müssen Mängel innert zwei bis drei Tagen nach der Abnahme beanstanden.

Bundesgericht, Urteil 4D_189/2024 vom 21.2.2025