Ja. Ohne Ehevertrag ­unterstehen Sie dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Dabei gilt Folgendes: Das von Ihrem Mann während der Ehe von seinem Lohn in die Säule 3a einzahlte Geld muss wie anderer Ver­mögenszuwachs (ausser Erbschaften) bei der Scheidung hälftig geteilt werden. Bestand sein 3a-Konto schon bei der Heirat, so müsste er nur die Differenz zwischen dem Konto­stand von damals und dem der Scheidung teilen.

Das Geld aus seinem 3a-Konto bleibt aber ­weiterhin in der 3. Säule. Das bedeutet: Sie müssen den Betrag, den Sie von Ihrem Mann erhalten, auf ein von Ihnen neu er­öffnetes 3a-Konto überweisen lassen.