«Ich habe in einem deutschen Internetladen einen Mantel bestellt. Er gefällt mir nicht. Deshalb schicke ich ihn zurück. Ich hatte Fr. 26.50 für die Verzollung bezahlt und 40 Franken Mehrwertsteuer. Erhalte ich das Geld zurück?»
Die Verzollungsgebühren nicht, die Mehrwertsteuer hingegen können Sie zurückverlangen.
«Lohnt sich das?»
Kaum. Die Eidgenössische Zollverwaltung verlangt dafür eine Gebühr. Diese beträgt 5 Prozent der Mehrwertsteuer, mindestens aber 30 Franken. Der bestellte Mantel kostete umgerechnet 500 Franken. Sie haben 40 Franken Mehrwertsteuer bezahlt. Sie erhalten also nur 10 Franken zurück.
«Wie gross ist der Aufwand für eine Rückerstattung?»
Das Verfahren ist sehr kompliziert und dauert lange. Wer es genau wissen will: Detaillierte Infos gibts unter www.ktipp.ch/fOb604.
«Ich habe einen Pullover bestellt. Er gefällt mir, ist aber zu gross. Deshalb schickte ich ihn zurück und bekomme nun den gleichen Pullover eine Nummer kleiner. Muss ich für den kleineren Pullover nochmals Verzollungsgebühren und Mehrwertsteuer bezahlen?»
Ja.
«Kostet es mich Mehrwertsteuer und Zollgebühren, wenn ich einen Ersatz für meinen Fotoapparat zurückerhalte, den ich wegen Mängeln innerhalb der Garantie nach Deutschland zurückgeschickt habe?»
Nein. Hier handelt es sich um einen Ersatzgegenstand. Erwähnen Sie beim Zurückschicken auf dem Frachtbrief oder der Zollinhaltserklärung, die Sie auf der Poststelle ausfüllen, dass Sie ein defektes Gerät zurückschicken. Legen Sie auch eine Kopie der Quittung bei. Dann muss der Verkäufer das Ersatzgerät als Garantieersatzlieferung deklarieren und mit dem ursprünglichen Kaufdatum versehen. So sollten bei der Wiedereinfuhr keine Kosten anfallen.
«Muss ich Mehrwertsteuer zahlen, wenn der Fotoapparat auf meine Kosten repariert wird?»
Ja. Denn es handelt sich um eine sogenannte Reparaturersatzlieferung. Arbeit und Ersatzteile sind mehrwertsteuerpflichtig.
Post: Falsch verzollt
K-Tipp-Leser Aydin Dilber aus Dietlikon ZH kaufte im Internet vier Bücher im Wert von umgerechnet 72 Franken. Die Post verlangte insgesamt Fr. 34.50 – davon für die Verzollung Fr. 13.65, für Besichtigung, Wertabklärung und Lagerung 13 Franken und für die Mehrwertsteuer Fr. 7.85.
Dilber fragte beim K-Tipp, ob die Abrechnung korrekt sei. Antwort: Nein! Denn die Post hatte fälschlicherweise mit einem Mehrwertsteuersatz von 8,0 Prozent gerechnet. Dieser gilt für Werbedrucksachen. Für Bücher dagegen gilt ein Satz von 2,5 Prozent. Richtig berechnet hätte die Mehrwertsteuer weniger als 5 Franken betragen. Die Bücher wären damit abgabefrei geblieben.
Immerhin: Die Post hat den Fehler eingesehen und die ganzen Fr. 34.50 zurückerstattet. Der Fehler war passiert, weil der Buchverkäufer die Sendung nur als «Drucksachen» und nicht als «Bücher» deklariert hatte. Die Post ihrerseits hatte sich nicht nach der Art der Drucksachen erkundigt, sondern einfach den höheren Satz angewandt.