In einem richtungsweisenden ­Urteil hielt das Bundesgericht in Lausanne schon vor 35 Jahren fest: Ehepaare dürfen steuerlich nicht stärker belastet werden als Konkubinatspaare. 

Es ist aber offenbar nicht ganz einfach herauszufinden, wie viele Ehepaare von diesem Problem überhaupt betroffen sind. Schon bei der Bundessteuer herrscht da eine gewisse Verwirrung. So sprach der Bund vor dem hauchdünnen Volks-Nein zur CVP-Initiative «gegen die Heiratsstrafe» im Februar 2016 von nur rund 80 000 betroffenen Doppelver­diener-Ehepaaren. Das war aber ziemlich falsch, wie die ­Regierung später beichten musste – worauf das Bundes­gericht die Abstimmung annul­lierte. Sie wird möglicherweise wiederholt.

In der vergangenen Woche nun teilte der Bundesrat mit: «Von ­einer ­verfassungswidrigen steuer­lichen Mehrbelastung sind geschätzte 450 000 Zweiverdiener­ehepaare und 250 000 Rentner­ehepaare betroffen.» Doch er fügte sofort hinzu: «Diese Zahlen be­ruhen auf An­nahmen und sind mit erheblichen Unsicherheiten verbunden.»

Sicher ist hingegen: Seit dem Jahr 1991 zeigt die Kurve der Eheschliessungen in der Schweiz nach unten. Der Bund sollte sich also ein wenig beeilen, in Sachen ­Heiratsstrafe wirklich Klarheit zu schaffen. Sonst löst sich das Problem vorher von selbst.