Bei Neonröhren handelt es sich um Leuchtstoffröhren. Sie enthalten heute kein Neon mehr, sondern Quecksilberdampf. Weil Queck­silber giftig ist, wird die EU sie ab Herbst 2023 verbieten. Der ­Verkaufsstopp wird dann auch für die Schweiz gelten, da sie die EU-­Verbote übernimmt. Das betrifft Leuchtstoffröhren in allen Längen vom Typ T8 mit 26 Millimetern Durchmesser sowie T5 mit 16 Millimetern Durchmesser. Alte Neonröhren darf man so lange weiter benutzen, bis sie nicht mehr funktionieren. Als Alternative gibt es bereits heute LED-Leuchtröhren, die viel weniger Strom brauchen und bei der Entsorgung weniger problematisch sind.