Ja. Denn rechtlich ging das Vermögen Ihres Vaters zum Zeitpunkt seines Todes in Ihr Eigentum über. Und wenn sich Ihre finanziellen Verhältnisse ändern, müssen Sie das sofort der Behörde mitteilen, die Ihre Ergänzungsleistungen bezahlt. Anschlies­send wird Ihr Anspruch neu berechnet. Das gilt auch bei einer noch unverteilten Erbschaft. Dauert es länger, bis die Erbteilung erfolgt, können Sie allenfalls bei der Sozialhilfe Ihrer Wohngemeinde einen Vorschuss beantragen.