Halogenlampen sind Energiefresser. Sie wandeln nur 7 Prozent der Elektrizität in Licht um, der Rest verpufft als Wärme. Sie verbrauchen gemäss Bundesamt für Energie sechs Mal mehr Strom als LED-Leuchten. Deshalb dürfen Halogenlampen der Energieklasse C und D seit dem 1. September 2018 nicht mehr verkauft werden. Vom Verbot ausgenommen sind Lampen mit den Fassungen R7s und G9. Grund: Für diese Fassungen soll es gemäss Bundesamt noch zu wenig Alternativen geben. Ein Blick in die Regale von Coop und Migros oder auf die Website von Galaxus zeigt ein anderes Bild: R7s- und G9-kompatible LED-Leuchtmittel sind sehr wohl erhältlich – sogar solche der sparsamsten En­ergie­effizienzklasse A++. 

Tipp: Wer seine alte Halogenlampe entsorgt, bekommt vom Bund nach dem Kauf einer neuen LED-Lampe bis zu 40 Prozent des Kaufpreises zurück – maximal aber 125 Franken. Kein Geld gibt es für Modelle, die weniger als 125 Franken kosten. Und so kommt man zur Entschädigung: Die Entsorgung mit einem Foto festhalten, die Quittung der neugekauften LED-Leuchte fotografieren, beides auf Alledin.ch hochladen, dann Name, Adresse, E-Mail und Bankkonto angeben.