Die Mutter von Vera Meister (Name geändert) lebt in der Agglomeration Bern. Für den Fall, dass sie urteilsunfähig werden sollte, ernannte sie ihre Tochter in einem Vorsorgeauftrag zu ihrer Vertreterin in persönlichen und finanziellen Angelegenheiten. 

Mit 76 Jahren konnte die Mutter nicht mehr für sich sorgen, weil sie an Alzheimer erkrankte. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) ernannte Vera Meister, gestützt auf den Vorsorgeauftra...