Kürzlich erhielten die Stimmberechtigen die Unterlagen für die Volksabstimmung vom 28. November – darunter den Stimmzettel zum Covid- 19-Gesetz.

Die zu beantwortende Frage lautet: «Wollen Sie die Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid- 19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familien­ergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen) annehmen?» Erbarmungsloser kann Amtsdeutsch nicht sein.

Umstritten ist an dieser Gesetzesänderung nur das Covid-Zertifikat. Doch davon ist auf dem Stimmzettel nirgends die Rede. Warum fehlt jeglicher Hinweis darauf? Die Bundeskanzlei schreibt dem K-Tipp: «Die auf dem Stimmzettel aufgeführte Abstimmungsfrage entspricht dem Titel des Parlamentsbeschlusses.» Das Parlament habe das Covid-19-Gesetz mit dem Artikel zum Zertifikat ergänzt, ohne im Titel einen entsprechenden Hinweis einzufügen.

Viele Änderungen im Covid-Gesetz, über die abgestimmt wird, laufen Ende Jahr aus – unabhängig vom Abstimmungsresultat. Das gilt etwa für die Härtefallregelung. Der Artikel zum ­Covid- Zertifikat ist bei einer Annahme bis Ende 2022 in Kraft, bei einem Nein bis 19. März.