Im Mai 2013 kündigte eine Genfer Vermieterin einem Zahnarzt die Praxisräume per Ende August 2018. Begründung: Die Sanierung der Liegenschaft erfordere den Auszug aller ­Mieter. Der Zahnarzt beantragte beim Miet­gericht Genf eine Erstreckung des Mietverhältnisses. Das Gericht verlängerte dieses um 14 Monate. Auf Beschwerde des Mannes hin erstreckte das Obergericht das Mietverhältnis um vier Jahre:  Das Vorhaben der Vermieterin scheine nicht dringend zu sein, da keine ­Baubewilligung vorliege und sie immer noch kurzfristige Mietverträge abschliesse.

Obergericht Genf, Urteil ACJC/463/2022 vom 4. April 2022