Es ist ein Ärgernis: Viele Kantone gewähren auf vorausbezahlten Steuern keinen Zins, verlangen aber bei verspäteter Zahlung hohe Verzugs­zinsen (K-Tipp 4/2020). Etliche Steuerzahler gerieten nun aber wegen der Corona-Massnahmen des Bundesrates in finanzielle Nöte. Deshalb verzichten viele Kantone dieses Jahr auf Verzugszinsen – so Aargau, Bern, Schwyz und Luzern, das bisher mit 9 Prozent besonders kräftig zulangte. Einige Kantone haben den Verzugszins zumindest gesenkt – so etwa Zürich von 4,5 auf 0,25 Prozent. Ausnahmen sind Appenzell-­Innerrhoden, das nach wie vor 4,5 Prozent verlangt, und St. Gallen mit 4 Prozent.