Der Fall, den der «Kassensturz» vor acht Monaten bekannt machte, warf hohe Wellen: Die 14-jährigen Naomi Rupp und Laura Wernli wollten mit zwei Austauschschülerinnen von Brugg AG nach Killwangen/Spreitenbach AG fahren. Die vielen Möglichkeiten, die der Automat anbot, überforderte die Schülerinnen. Deshalb kauften sie die Billette am Schalter.

Auf der Rückfahrt wurde den vier Jugend­lichen je eine Busse von 75 Franken aufgebrummt. Ihr «Vergehen»: Sie hatten Retourbillette für die Fahrt über Baden gelöst. Auf dem Rückweg fuhren sie jedoch über Mellingen.

Beide Reisewege führen durch vier Zonen. Deshalb kosten die Billette gleich viel. Aber der Rückweg führte durch eine Zone, für die die ­Tickets nicht galten. Gespart haben die Jugend­lichen also nichts. Be­trogen haben sie schon gar nicht.

Kundenfreundlichere Tarifsysteme in Arbeit

Die SBB zogen zwar die Bussen zurück. Doch zu diesem Zeitpunkt war bereits ein aufsichtsrecht­liches Verfahren am Laufen. Das Bundesamt für Verkehr wollte prüfen, ob die Transportunternehmen in solchen Fällen überhaupt eine Busse ­verlangen dürfen.

Doch die Transport­unternehmen haben eine Verfügung des Bundesamts für Verkehr abwenden können. Bundesamts-Sprecher Andreas Windlinger sagte dem ­K-Tipp: Der Verband Öffentlicher Verkehr (VÖV), die SBB und der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) hätten im Laufe des Verfahrens zugesichert, sie seien daran, «die Tarifsysteme auch bezüglich Reisewegen kundenfreundlicher zu gestalten».

Bis sie so weit sind, werden sie bei falschem «via» keine Bussen mehr ausstellen. Es sei denn, es ist klar, dass ein Passagier teilweise schwarzfahren wollte.