Grundsätzlich ja. Eine Einladung zur Vereinsversammlung darf auch auf elektronischem Weg erfolgen, etwa per E-Mail oder WhatsApp. Allerdings gilt dies nur für diejenigen Vereinsmitglieder, die dieser Form der Einladung zugestimmt haben. Denn eine elektronische Ein­ladung darf niemandem ungefragt aufgezwungen werden. Schliesslich verfügt nicht jedermann über einen Computer oder ein Smartphone.

Es empfiehlt sich, dieses Thema als Traktandum zur Abstimmung für die nächste Versammlung anzukündigen. Die Ein­la­dung muss zumindest dieses Mal noch in Briefform erfolgen.