Ein Vater aus dem Kanton St. Gallen war laut Scheidungsurteil verpflichtet, seinem Sohn pro Monat 850 Franken Unterhalt zu zahlen – «bis zum Abschluss einer angemessenen Erstaus­bildung». Nach dem Abschluss der Lehre zum Elektriker stellte der Vater seine Zahlungen ein, obwohl der Sohn im Anschluss die Berufsmatura erlangte und nun ein Elektrotechnikstudium an einer Fachhochschule absolviert. Die St. Galler Richter entschieden: In diesem Fall dauere die Unterhaltspflicht weiter. Die Lehre sei nur ein Teil eines längeren Ausbildungsgangs gewesen.

Kantonsgericht St. Gallen, Entscheid FO.2018.4 vom 17.7.2020