Ich habe ein Handy, das über zehn Jahre alt ist. Ein Nokia – aus einer Zeit, als die Finnen noch etwas galten in der Handywelt. Zu­gegeben: Viel kann ich damit nicht anfangen. Eigentlich nur telefonieren, SMS senden und empfangen. Aber für die Ferien reichts. Und sonst brauche ich es nicht.

Doch nun soll Schluss sein. Denn die ­Swisscom schaltet Ende Jahr das 2G-Netz ab. Mir widerstrebt es, ein Gerät zu entsorgen, das noch einwandfrei funktioniert, wenig Strom braucht und dessen Akku ewig hält.

Deshalb war ich erfreut, als ich feststellte, dass Sunrise sein 2G-Netz weiterhin unterhält. Zumindest für ein paar Jahre. Ich werde also zu Sunrise wechseln. Allerdings habe ich auf meiner M-Budget-Prepaid-Karte noch ein kleines Guthaben.

Ich rief also bei M-Budget-Mobile an und ­fragte, ob ich mir das Guthaben auszahlen oder ob ich es auf die Prepaid-Karte meiner Frau übertragen lassen könne. Nein, teilte mir eine Angestellte mit, das gehe wegen des Geldwäschereigesetzes nicht.

«Wegen des Geldwäschereigesetzes?», entfuhr es mir. «Ja, wegen des Geldwäschereigesetzes», bestätigte sie mir. Früher sei mit Prepaid-Cards viel Unfug getrieben worden. Deshalb dürften keine Guthaben mehr über­tragen werden.

Ich insistierte nur halbherzig. Ich will ja nicht, dass die M-Budget-Mobile-Angestellte wegen mir mit dem Gesetz in Konflikt gerät und ­womöglich sogar im Gefängnis landet. Ich könnte ja wirklich ein Geldwäscher sein. Aber kein besonders schlauer – es ging um 12 Franken und 99 Rappen.