Ein Bauer mit Milchschafen und Hundezucht straf­te einen Border Collie mit Faustschlägen, schlug ihn wiederholt mit dem Rücken auf den Boden und trug ihn rund eine Minute am Halsband und würgte ihn so. Die Staatsanwaltschaft verurteilte ihn wegen Tierquälerei. Das Amt für Tier­gesundheit des Kantons Graubünden verhängte ein unbefristetes Hundehalteverbot. Der Mann beschwerte sich beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden. Es erachtete das unbefristete Verbot als unverhältnismässig. Das Halteverbot für Hunde greife zu stark in seine Wirtschaftsfreiheit als Milchbauer und Hundezüchter ein. Das Amt muss das Verbot nun befristen und mit Auflagen zum Hundeschutz verknüpfen.

Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, Urteil U 20 49 vom 26.1.21