Ein 56-jähriger Motorradfahrer aus dem Kanton Bern kam bei einem Überholmanöver ums ­Leben. Laut Gesetz darf die Unfallversicherung Leistungen kürzen, wenn eine grobe Verkehrs­regelverletzung einen Versicherungsfall herbeiführte. Gestützt darauf halbierte die Versicherung des Verstorbenen die Hinterlassenenrenten der Witwe und des Sohns. Die Hinterbliebenen wehrten sich bis vor Bundes­gericht – vergeblich. Der Mann habe in einer Rechtskurve trotz entgegenkommendem Traktor einen Lastwagen überholt. Das rechtfertige die Kürzung um 50 Prozent. 

Bundesgericht, Urteil 8C_707/2019 vom 2.3.2020