K-Tipp-Leserin Petra Stalder (Name geändert) aus dem Kanton Obwalden bestellte im Internet bei Coop Bau  +  Hobby den Gartenschlauch «Yoyo Bag, 18 m». Kosten inklusive Versand: Fr. 43.45. Der Lieferung Ende April war eine Rechnung beigelegt. Allerdings war weder ein Einzahlungsschein beigefügt, noch stand darauf eine Bankverbindung. Dafür aber der Vermerk «Zahlungsbedingung: Monatsrechnung». 

Diese Monatsrechnung traf im Mai ein – allerdings von der Firma Paycard. Stalder habe bis Ende Monat Zeit, das Geld zu überweisen. Die Obwaldnerin zahlte, aber gut zwei Wochen zu spät. Deswegen verlangte Paycard in einem weiteren Schreiben 12 Prozent Zins, eine «Administrations-Gebühr» von Fr. 2.90 sowie 20 Franken Mahnspesen. Stalder ignorierte diese Mahnung, weil sie die Rechnung ja bezahlt hatte. Im August verlangte Paycard trotzdem sogar 50 Franken zusätzliche Zinsen und Gebühren – mehr, als der Gartenschlauch gekostet hatte. «Dürfen die solche Gebühren verlangen?», fragte Stalder auf der Plattform Reklamation.ch. Sie ist nicht die Einzige, die in diesem Zusammenhang beim K-Tipp reklamierte. 

Die Antwort lautet: selbstverständlich nicht. Denn ab Datum der Zahlung sind weder Verzugszinsen noch Mahngebühren geschuldet. Aus den Rechnungen von Paycard an die Adresse von Stalder geht denn auch nicht hervor, wie sich der geforderte Betrag von 50 Franken zusammensetzt. Nach langem Hin und Her erliess Coop der Kundin schliesslich die Mahnspesen.

Coop sagt dazu, man gebe den Kunden die Möglichkeit, gebührenfrei auf Rechnung einzukaufen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprächen dem Branchenstandard und den gesetzlichen Anforderungen.

So funktioniert Reklamation.ch

Konsumenten deponieren eine Beschwerde, die betroffene Firma kann darauf individuell reagieren – und der Kunde bewertet dann den Service.