Elisabeth Nussbaum aus Heitenried FR hat ihr Festnetzabo bei der Swisscom. Im August 2015 liess sie sich von der Telecomfirma Primacall einen zweijährigen Preselectionvertrag aufschwatzen. Folge: Bei der Swisscom bezahlt sie nur noch die Grundgebühr von Fr. 25.35 für den Anschluss. Die einzelnen Anrufe werden seither über Primacall abgerechnet. Die Firma verlangt eine Abogebühr von Fr. 9.95 im Monat. Darin enthalten sind 270 Freiminuten. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag mit Primacall um jeweils ein weiteres Jahr.
Kürzlich erhielt Nussbaum einen Brief der Swisscom. Ihr Anschluss werde auf Internettelefonie umgestellt. Und: Künftig sei es nicht mehr möglich, mehrere Telefonverträge bei unterschiedlichen Firmen abzuschliessen. Nussbaum müsse sich für ein einziges Unternehmen entscheiden.
Jetzt steckt die Kundin in der Zwickmühle: Der Vertrag mit Primacall läuft noch bis August 2018. Primacall weigert sich, ihn vorzeitig zu beenden.
Nussbaum ist mit ihrem Problem nicht allein. Auch Kunden von Sunrise, Talkeasy und Freefon schrieben dem K-Tipp wegen ähnlicher Probleme. Die Lösung ist einfach: Wer ein Telefonabo hat, das er wegen Abschaltung des Analognetzes nicht mehr benützen kann, kann den Vertrag kündigen und muss die künftigen Abogebühren nicht zahlen (siehe Unten). Denn für eine unverschuldet unmöglich gewordene Leistung schuldet ein Kunde laut Gesetz nichts.
Analoge Telefonie noch einige Zeit möglich
Fakt ist: Die Swisscom ist ab dem 1. Januar 2018 nicht mehr verpflichtet, das analoge Telefonnetz zu betreiben. Laut neuem Grundversorgungsauftrag muss der Telecomriese nur Internettelefonie und Internet betreiben. Und bei der Internettelefonie muss die Swisscom gemäss einer Verordnung des Bundes Preselection nicht mehr zulassen.
Übrigens: Das analoge Telefonnetz wird per Ende 2017 noch nicht abgeschaltet. Erst ab März will die Swisscom 19 Gemeinden in den Regionen Aarberg BE, Nyon VD, Uster ZH sowie die Quartiere Zürich-Ober- und -Unterstrass vom analogen Netz kappen. Weitere Regionen folgen später.
Vertrag «aus wichtigen Gründen» kündigen
So vermeiden Sie Ärger mit Telefonanbietern:
Wer neben dem Anschluss von Swisscom über eine andere Firma im Festnetz telefoniert, hat einen Preselectionvertrag. Swisscom akzeptiert solche Verträge nach der Umstellung auf Internettelefonie nicht mehr. Deshalb der Tipp: Preselectionverträge sollte man vorsorglich auf den nächstmöglichen Termin kündigen.
Betroffene Kunden fragen am besten bei der Swisscom unter Telefon 0800 800 800 nach, bis wann sie noch längstens analog telefonieren können. Lassen Sie sich den spätesten Wechsel zur Internettelefonie von Swisscom schriftlich bestätigen.
Auf den Zeitpunkt des spätesten Wechsels zur Internettelefonie können Sie das Preselectionabo beenden – selbst wenn der Vertrag noch länger dauert. Sie müssen keine weiteren Gebühren mehr bezahlen. Schreiben Sie der für die Preselection zuständigen Firma, dass der Vertrag wegen des Wechsels der Swisscom zur Internettelefonie nicht mehr fortgeführt werden kann. Kündigen Sie den Vertrag daher «aus wichtigen Gründen».