Verunfallte ­Angestellte haben Unfalltaggelder zugut – und zwar so lange, bis die Behandlung abgeschlossen ist. Anders bei Krankheit. Hier sind Arbeitsunfähige nicht obligatorisch versichert. Sie haben laut dem Gesetz nur Anspruch auf einige ­wenige Wochen Lohn. Im ersten Jahr in einem Betrieb sind es mindestens drei Wochen. Ab dem zweiten Jahr je nach Kanton einige Wochen mehr. Nach 20 Jahren sind es in den meisten Kantonen sechs Monate.

Zum Glück haben die ...