Bund und Kantone entrichten den Bauern eine neue Art von Direktzahlungen: Der K-Tipp hat im Februar aufgezeigt, dass Bauern in gewissen Regionen der Schweiz Subventionen für Tümpel, Totholz, Asthaufen und Findlinge erhalten (K-Tipp 3/15). Kein Wunder, dass sogar Bauern zugeben: «Es gibt Geld fürs Nichtstun.»

Doch es geht noch ­fragwürdiger: Im Kanton Bern gibt es die sogenannten Landschaftsqualitäts-Beiträge unter dem Titel «Weideinfrastruktur aus Holz» sogar für Stacheldrahtzäune. Und zwar 32 Franken pro 100 Meter. Wörtlich heisst es: «Beitragsberechtigt ist Stacheldraht.» Voraussetzung dafür ist, dass die Pfähle aus Holz sind.

Tierschützer und Jäger sind entsetzt: Stacheldrahtzäune seien «schlecht sichtbar und wegen der scharfen Stachelspitzen sehr gefährlich für Mensch und Tier», hält zum Beispiel der Schweizer Tierschutz fest.

Der Bund hat zwar die Stacheldrahtzäune für La­ma- und Pferdegehege verboten. Doch der Tierschutz schreibt: «Auch Kühe, Kälber, Schafe und Ziegen können sich schwere Verletzungen zuziehen. Wildtiere gehen oft qualvoll ein.»

Stacheldraht in vielen Kantonen verboten

Im Kanton Graubünden haben die meisten Gemeinden gehandelt: Sie haben Stacheldrahtzäune generell verboten. Viele Kantone zahlen zwar wie der Kanton Bern Subventionen für Weidezäune mit Holzpfählen – aber ausdrücklich nur, wenn kein Stacheldraht gespannt wird. So zum Beispiel die Kantone in der Zentralschweiz sowie St. Gallen, Schaffhausen und Zürich.

Bewilligt hat die Subventionen für die «Weide­infrastruktur aus Holz» das Bundesamt für Landwirtschaft. Und zwar im Wissen darum, dass im Kanton Bern damit auch Stacheldrahtzäune gemeint sind. Das Bundesamt sagt: Der Kanton Bern schaffe damit keinen Anreiz für Stacheldrahtzäune. Die fortschrittlicheren Kantone schaf­fen allerdings einen Anreiz dafür, dass die Bauern den Stacheldraht entfernen.

Bern: «Berechtigt mangels Alternativen»

Der Kanton Bern seinerseits anerkennt, «dass der Einsatz von Stacheldraht zu Problemen mit Heim- und Wildtieren führen kann». Doch an gewissen Orten habe «der Stacheldraht mangels Alternativen seine Berechtigung».

Dieser Meinung ist man offenbar auch im Kanton Appenzell Innerrhoden. Doch dort werden Stacheldrahtzäune nur dann ­subventioniert, wenn bei Felswänden für Nutztiere akute Absturzgefahr besteht.