Ein Laborant aus dem Kanton Wallis hatte am Arbeitsplatz Konflikte mit drei Mitarbei­terinnen, weshalb ihm gekündigt wurde. Er verlangte danach beim Arbeitsgericht des Kantons Wallis eine Entschädigung von 4000 Franken wegen angeblich missbräuchlicher Kündigung. Der Arbeitgeber habe sich zu wenig um die Lösung der Konflikte bemüht. Damit blitzte er vor allen Instanzen ab: Das unbeirrte Festhalten an seinem Standpunkt und seine ablehnende Haltung gegenüber der direkten Vorgesetzten hätten eine Weiter­beschäftigung unzumutbar gemacht.

Bundesgericht, Urteil 4D_28/2022 vom 1. Juli 2022