Für die heute in Deutschland lebende Klägerin erscheint lediglich der Anwalt vor den drei Richtern des Kantonsgerichts Obwalden in Sarnen. Er entschuldigt ihre Absenz in der Verhandlung: «Meine Mandantin ist notgedrungen wieder arbeitstätig. Sie hat ihr Vermögen in dieses Abenteuer eingeschossen. Die erhoffte Geschäftsbeziehung ist nicht zustande gekommen.» Nun befinde sie sich in einer finanziell schwierigen Lage.



Die Klägerin fordert den ...