Internetshops mit Sitz in Deutschland liefern nicht immer in die Schweiz. Man kann sich ­Waren aber zum Beispiel zu Meineinkauf.ch in Konstanz (D) schicken lassen. Der Lieferdienst nimmt die Pakete in Empfang, kümmert sich um die Verzollung und leitet sie an die Schweizer Adresse weiter. Doch das kann ins Geld gehen. Das mussten etliche K-Tipp-Leser erfahren, die sich auf der K-Tipp-Plattform Reklamation.ch über hohe und intransparente Gebühren von Meineinkauf beschwerten.

So zum Beispiel Susi Fröhlich aus dem Kanton Schwyz: Sie kaufte bei Amazon vier Artikel zu ­einem Warenwert von total rund 140 Euro. Meineinkauf stellte für die Weiterleitung Gebühren über 150 Franken in Rechnung. Da die Lieferung in vier einzelnen Paketen bei Meineinkauf eintraf, wurde vier Mal die Servicegebühr von Fr. 14.90 fällig. Das akzeptierte Fröhlich. Nicht aber «Strafgebühren», weil sie angeblich nicht die vorgegebene E-Mail-Adresse benutzt und eine unzu­lässige Zahlungsmethode gewählt ­hatte. Allein 30 Franken wurden fällig, weil auf ­einer Rechnung keine deutsche Mehrwertsteuer ausgewiesen war. «Da blicke ich nicht mehr durch», sagt Fröhlich. Auf ihre Reklamationen hin bekam sie von Meineinkauf aber nur Standard-E-Mails, die nicht auf ihr Anliegen eingingen, und schliesslich Mahnungen samt Gebühren.

Meineinkauf sagt, die Gebühren seien gerechtfertigt, auch im Fall von Susi Fröhlich: «Unsere Rechnungsstellung erfolgt stets gemäss den Angaben auf unserer Preisliste. Ein Zuschlag von 20 Prozent wird berechnet, wenn es nicht möglich ist, eine an uns adressierte Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer vom ursprünglichen Händler zu erhalten.» Man sei bereit, die anfallenden Kosten bereits vor der Aufgabe einer Bestellung zu kalkulieren.

So funktioniert Reklamation.ch
Konsumenten deponieren eine Beschwerde, die betroffene Firma kann darauf individuell reagieren – und der Kunde bewertet dann den Service.