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31.01.2012
Sie müssen die Schuld Ihres Sohnes als Darlehensforderung eintragen. An Ihrem Vermögen ändert sich nichts, auch nicht an den Vermögenssteuern. Ihr Sohn kann das Darlehen in der Steuererklärung als Schuld aufführen.
Die erhaltenen Schuldzinsen müssen Sie als Einkommen versteuern, Ihr Sohn kann sie als Aufwand vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Zu Beweiszwecken ist es empfehlenswert, einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen. Ein Muster für einen Darlehensvertrag finden Sie unter www.kgeld.ch.
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