Sie müssen die Schuld Ihres Sohnes als Darlehensforderung eintragen. An Ihrem Vermögen ­ändert sich nichts, auch nicht an den Vermögenssteuern. Ihr Sohn kann das Darlehen in der Steuer­erklärung als Schuld aufführen.

Die erhaltenen Schuldzinsen müssen Sie als Einkommen ver­steuern, Ihr Sohn kann sie als Aufwand vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Zu Beweiszwecken ist es empfehlenswert, einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen. Ein Muster für ­einen Darlehensvertrag finden Sie unter www.kgeld.ch.