Muss ich das ­gewonnene Geld ­versteuern?

«Ich habe im Spielcasino in Baden AG Geld ­gewonnen. Muss ich den Gewinn als ­Einkommen versteuern?»

Nein. Der Gewinn ist steuerfrei. Lassen Sie sich vom Casino eine Bestä­tigung ­geben, damit Sie bei Nachfragen der Steuer­behörden einen allfälligen Vermögenszuwachs erklären können. 

Kann ich die Krankenkassenprämien ­abziehen?

«Kann ich in meiner Steuererklärung die Krankenkassenprämien vom Einkommen ­abziehen?»

Ja. Sie können die Kassen­prämien beim Abzug für Versicherungsprämien geltend machen – aber nur bis zu einem maximalen Betrag, der von Kanton zu ­Kanton variiert. Den für Sie geltenden Betrag finden Sie in der Wegleitung zur Steuererklärung Ihres Kantons.

Kann ich die Kosten des Auslandstudiums abziehen? 

«Ich bin 23, wohne in St. Gallen und studiere ein halbes Jahr in den USA. Kann ich dafür ­einen Abzug machen?»

Ja. Ausbildungskosten sind abzugsfähig. Sie können dafür maximal 12 000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen. 

Können wir den ­Kinderabzug noch ­vornehmen?

«Unser Sohn muss in ­diesem Jahr zum ­ersten Mal seine eigene ­Steuererklärung ­ausfüllen. Können wir den Kinderabzug trotzdem noch geltend machen?»

Ja, falls Ihr Sohn am 31. Dezember des vergangenen Jahres seine Aus­bildung noch nicht ab­geschlossen hatte und von ­Ihnen finanziell unterstützt werden musste. 

Muss mein Sohn das Darlehen ­versteuern?

«Ich habe meinem Sohn ein Darlehen ­gewährt. Muss er dieses versteuern?»

Ihr Sohn muss auf der ­einen Seite das Geld, das er von Ihnen erhalten hat, im Vermögen deklarieren. Er kann dafür im Gegenzug das Darlehen und die be­zahlten Darlehenszinsen im Schuldenverzeichnis zum Abzug bringen. Im Ergebnis verändert sich das Vermögen Ihres Sohnes nicht – hin­gegen sinkt das Ein­kommen um den Betrag der Schuldzinsen. In Ihrer ­eigenen Steuererklärung müssen Sie das Darlehen an Ihren Sohn als Vermögen und die ­Zinsen als Ertrag im Wertschriftenverzeichnis aufführen. 

Kann ich die ­Zügelkosten geltend machen?

«Ich habe im letzten Jahr gezügelt. Kann ich die Kosten für das ­Zügelunternehmen vom Einkommen abziehen?»

Nein. Zügelkosten werden vom Steueramt als nor­male Lebenshaltungskosten betrachtet – wie zum Beispiel die ­Miete. Solche Kosten werden nicht zum Abzug zugelassen.

Muss ich meine Spenden belegen?

«Ich wohne im Kanton Zürich. Muss ich meine Zuwendungen an ­gemeinnützige ­Institutionen belegen können?»

Ja, jedenfalls bei grösseren Abzügen. Bei Spenden von Alleinstehenden an gemeinnützige Organisationen bis 300 Franken verlangt der Kanton Zürich aber in der Regel keine Belege. Das gilt auch bei Verheirateten für Spenden bis 500 Franken.

Muss ich das Ferienhaus versteuern?

«Ich besitze im Ausland ein Ferienhaus, das ich wenige Wochen pro Jahr bewohne. Muss ich es in der Steuererklärung trotzdem angeben?»

Ja. Es spielt keine Rolle, wie oft Sie das Haus tatsächlich benutzen. Der ­Eigenmietwert und der Vermögenswert werden in der Schweiz bei der Be­stimmung des Steuersatzes berücksichtigt. Das be­deutet: Sie müssen das Haus nicht in der Schweiz versteuern, aber die Steuersätze für Ihr Einkommen und Ihr Vermögen in der Schweiz erhöhen sich.

Kann ich die Reparaturkosten abziehen?

«Bei meinem Haus ­wurde die Wasserleitung beschädigt und musste ­repariert werden. Sind die Kosten für die Reparatur abzugsfähig?»

Ja. Denn Reparaturkosten sind Unterhaltskosten. Solche Auslagen können Sie in der Steuererklärung vom Einkommen abziehen – im Unterschied zu wertvermehrenden Investitionen. 

Sinkt der Eigenmietwert bei Vermietung eines Zimmers?

«Ich besitze ein Haus, in dem ich ein Zimmer vermiete. Reduziert dies den Eigenmietwert?»

Ja. Den Eigenmietwert des vermieteten Zimmers können Sie in Abzug bringen. Im Gegenzug müssen Sie aber Ihre Mietzinseinnahmen als Einkommen versteuern.  

Muss ich mein Haus nach dem Auswandern versteuern?

«Ich werde auswandern. Mein Haus in der Schweiz behalte ich aber noch. Bin ich in der Schweiz weiterhin steuerpflichtig?»

Ja. Zwar erlischt die Steuer­pflicht grundsätzlich mit der Abmeldung in der Schweiz. Der Vermögenswert der Liegenschaft in der Schweiz und allfällige Mietzinseinnahmen müssen Sie im betreffenden Kanton aber weiterhin versteuern. 

Riskiere ich wegen der Bankkonten Strafsteuern?

«Ich habe zwei ­Bankkonten mit einem Guthaben von insgesamt unter 100 Franken. In den vergangenen Jahren gab ich diese wegen des Bagatellcharakters der Beträge auf der Steuererklärung nicht an. Riskiere ich Nach- und Strafsteuern, wenn ich die beiden Konten nun neu deklariere?»

Nein. Es handelt sich um sehr geringe Beträge, die  keinen Einfluss auf die Vermögenssteuern haben. 

Kann ich die Fahrkosten zum Arzt abziehen?

«Ich wohne im Kanton Aargau und muss jeweils nach Zürich zu einem spezialisierten Arzt. Weil ich dort eine Infusion bekomme, darf ich nicht mit dem Auto zu den Terminen fahren. Kann ich Fahrkosten geltend machen?»

Nein, denn die Fahrkosten zum Arzt gelten nicht als ­direkte Krankheitskosten und sind daher nicht abzugsfähig.

In welchem Kanton bin ich steuerpflichtig?

«Ich wohne im Kanton Graubünden und bin seit einem Jahr im ­Kanton Basel-Stadt ­selbständigerwerbend. In welchem Kanton bin ich steuerpflichtig?»

Im Kanton Basel-Stadt sind Sie für die selbständige ­Erwerbstätigkeit steuerpflichtig, während Sie am Wohnort sämtliche übrigen Einkünfte und Vermögenswerte zu versteuern haben. Sie müssen jedoch nicht zwei Steuererklärungen ausfüllen, sondern können die Steuererklärung des Kantons Graubünden ausfüllen und anschliessend dem Steueramt im Kanton Basel-­Stadt eine Kopie zustellen.  

Muss ich das Geschenk meiner Eltern versteuern?

«Meine Eltern wohnen im Kanton Bern und ­gewährten mir vor ­Jahren ein Darlehen. Nun möchten sie mir meine Schulden erlassen und mir den geliehenen ­Betrag schenken. Fallen dann Steuern an?»

Nein. In fast allen Kan­tonen sind direkte Nachkommen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit – so auch im Kanton Bern. Der Erlass des Darlehens löst ­somit keine Steuern aus.

Muss ich die ­Hilflosenentschädigung versteuern?

«Ich betreue meine ­demente Mutter. Sie ­erhält von der AHV eine Hilflosenentschädigung. Muss sie diese als Einkommen versteuern?»

Kann Ihre Mutter dank ­Ihrer Betreuung zu Hause leben, muss sie die Hilf­losenentschädigung nicht als Einkommen deklarieren. Lebt sie in einem Heim, muss sie die Entschädigung deklarieren. Im Gegenzug kann sie aber die viel höheren Heimkosten ab­ziehen.

Kann ich den ­Börsenverlust vom ­Einkommen abziehen?

«Ich habe letztes Jahr an der Börse Aktien mit ­Verlust verkauft. Kann ich meinen Verlust in der Steuererklärung in Abzug bringen?»

Nein. Ein Verlust aus dem Verkauf von Aktien im ­Privatvermögen ist nicht abzugsfähig, weil um­gekehrt ein Gewinn ebenfalls nicht versteuert werden muss.