Es geht um wenig Geld. Trotzdem ärgert sich K-Tipp-Leser Georges Walder (Name geändert) über das Zürcher Steueramt. Er hatte aus der direkten Bundessteuer noch ein Guthaben von 20 Rappen. Doch das Steueramt teilte ihm mit: «Da Ihr Guthaben unter Fr. 10.– liegt, werden wir aus Kostengründen keine Rückzahlung vornehmen.»

Das Steueramt schreibt dem K-Tipp, dass die Kosten einer Rück­erstattung «bei Beträgen unter zehn Franken höher als der rückvergütete Betrag» seien. Nur: Eine Rückerstattung von Kleinstbeträgen verlangt ja niemand. Aber das Geld könnte ja auf der nächsten Rechnung gutgeschrieben werden. Daran arbeite man, heisst es beim Steueramt. Das sei aber «ein­facher gesagt als getan».