Hausbesitzer bezahlen für das Abwasser zwei verschiedene Gebühren: die jährlich wiederkehrende Verbrauchsgebühr und die einmalige Anschlussgebühr. Letztere ist der Preis dafür, dass die Liegenschaft an das öffentliche Entwässerungssystem angeschlossen wird.
Die Anschlussgebühr zu berechnen, ist Sache der Gemeinden. Als Grundlage dient ihnen häufig der Versicherungswert einer Liegenschaft. Das bedeutet für die Hausbesitzer: Je höher der Wert einer Liegenschaft, desto höher die Anschlussgebühr.
Diese Berechnungsmethode kann groteske Folgen haben: Wird zum Beispiel auf dem neu gebauten Haus eine Solaranlage montiert, steigt sein Versicherungswert – und damit auch die Höhe der Anschlussgebühr fürs Abwasser. Je nach Gemeinde wird die Anschlussgebühr bei einem Umbau – etwa bei der nachträglichen Installation einer Solaranlage – ein weiteres Mal fällig.
Die Berechnung nach dem Versicherungswert eines Hauses wird in vielen Gemeinden angewandt – etwa in Winterthur ZH und in Emmen LU. In der zweitgrössten Luzerner Gemeinde werden 1,5 Prozent der Gebäudeversicherungssumme fällig. Kostet eine Photovoltaik-Anlage 25 000 Franken, steigt die Gebühr um 375 Franken.
Im Kanton Aargau berechnen etwa ein Drittel aller Gemeinden die Anschlussgebühr nach diesem Verfahren, schätzt Peter Schiller von der kantonalen Gebäudeversicherung. Diese Methode sei zwar zulässig, sagt Reto Battaglia vom Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern. Doch er kritisiert: «Das Beispiel mit der Solaranlage zeigt klar, dass die Anknüpfung an den Gebäudeversicherungswert ungewollte Folgen haben kann. Aus unserer Sicht ist es daher nicht sinnvoll, die Gebühren am Versicherungswert auszurichten.»
Besser wäre laut Battaglia eine Berechnung nach sogenannten Belastungswerten. Diese ergeben sich aus der Zahl und der Art der Wasseranschlüsse in einem Gebäude – also in der Küche, der Dusche, im WC, vom Lavabo und der Waschmaschine.
Immerhin: In Emmen könnte die unlogische Berechnungsmethode bald eine Ende haben – die Gemeinde will ihr Entwässerungsreglement überarbeiten.