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Pensionskassengelder dürfen nur für selbstbewohntes Wohneigentum vorbezogen werden. Die Finanzierung einer Ferienimmobilie ist nicht erlaubt. Möglich sind auch Bezüge für werterhaltende Renovationen und wertvermehrende Investitionen wie beispielsweise Solaranlagen und Wärmepumpenheizungen.
Mit Vorsorgegeldern kann man auch eine bestehende Hypothek zurückzahlen.
Wichtig auch: Ein Vorbezug aus der Pensionskasse ist pro Person nur alle fünf Jahre möglich und gemäss Gesetz nur bis Alter 62 (Frauen bis Alter 61) zulässig. Einige Pensionskassen erlauben ihn auch noch später. Bis Alter 50 darf man für Wohneigentum das ganze Pensionskassenguthaben beziehen. Beim Barbezug von Pensionskassengeldern wird eine einmalige Kapitalauszahlungssteuer fällig.
«K-Geld»-Tipp: Zur Beschaffung von Eigenmitteln auch andere Quellen wie zinslose, nicht rückzahlbare Darlehen von Privaten oder Erbvorbezüge ins Auge fassen.
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