Eine K-Tipp-Leserin aus Zürich-Oerlikon fand in ihrem Briefkasten einen Katalog mit der Adressierung «An die Bewohner des Hauses» – trotz «Stopp Werbung»-Kleber. Er war teiladressiert, also mit Strasse, Hausnummer und Wohnort, aber ohne Namen ­versehen.

Die Postkonkurrentin Quickmail, welche den Katalog zustellte, schreibt: ­Auf teil­adres­­sier­ten Sendungen seien im Frankatur­ver­merk die Gratis­telefonnummer 0800 356 356 und die Internetadresse von Quickmail ­aufge- ­druckt. Man könne ­also telefonisch oder per ­Internetformular  (Quickmail-ag.ch) mitteilen, dass man keine teiladressierten Sendungen wünsche. Mit anderen Worten: Der «Stopp ­Werbung»-Kleber ­allein genügt nicht.

Übrigens: Gegen vollständig ­adressierte Werbung kann man sich mit ­einem Eintrag auf der Robinsonliste schützen (Saldo.ch/robinson). Quickmail schreibt, die Robinson-Liste werde auch bei teil­adressierter Werbung berücksichtigt.