Ja. In einem solchen Fall tritt die Erbengemeinschaft an die Stelle der ­verstorbenen Person. Als Rechtsnachfolger nehmen die Erbinnen und Erben die Rechtsposition der Verstorbenen ein – samt ihren Rechten und Pflichten. Deshalb sind Sie nun Partei im Verfahren, das Ihre Mutter eingeleitet hat.

Nur in Ausnahmefällen endet das Verfahren mit dem Tod einer Partei. Stirbt zum Beispiel eine Partei während eines Scheidungsverfahrens, wird das Verfahren abgeschrieben. Für die Prozesskosten müssen dann in der Regel die Erben der klagenden Partei aufkommen.