Eine Solothurner Familie blieb nach Ablauf der Kündigungsfrist in der Wohnung. Der Vermieter räumte diese kurzerhand und wechselte die Schlösser aus. Der Staatsanwalt verurteilte ihn wegen unrecht­mässiger Aneignung und Sachbeschädigung. Die Mieter forderten beim Richteramt Solothurn-Lebern fast 30 000 Franken Schadenersatz für Möbel und weitere Kosten. Das Amt sprach ihnen rund 21 000 Franken zu. Begründung: Der Vermieter hätte die Mieter per Ausweisungsverfahren zum Verlassen der Wohnung bringen müssen. Dagegen wehrte er sich vor Obergericht erfolglos.

Obergericht Solothurn, Urteil ZKBER.2021.13 vom 12.7.2021