Bisher durften ausländische Internetshops Schweizer Kunden den Zugang verweigern. Sie ­erkennen den Wohnsitz an der Computer­adresse (IP-Adresse). Teilweise leiten die Shops Kundenanfragen direkt auf ein Schweizer Portal weiter, auf dem die Preise meistens ­höher sind. So können ausländische Händler bei Kunden aus der Schweiz ­grössere Gewinne er­zielen.

Mit dieser Diskriminierung von Schweizer Konsumenten ist ab Januar 2022 Schluss: Gemäss einer vom Parlament beschlos­senen Gesetzesänderung ist es nicht mehr zulässig, Kunden aus der Schweiz bei Preis oder Zahlungsbedingungen zu benachteiligen. Firmen ist es damit untersagt, den Zugang zu ihren Websites zu blockieren oder zu beschränken – oder Kunden ungefragt auf ein anderes Portal umzuleiten.