Jeder Einwohnerin und jedem Einwohner ein Schutzplatz – der Grundsatz gilt in der Schweiz seit Jahrzehnten. Darum haben viele Häuser einen Bunker. In Wohnhäusern mit weniger als 38 Zimmern müssen seit Anfang 2012 keine Luftschutzkeller mehr gebaut werden. Hauseigentümer können eine Ersatzabgabe zahlen. Damit finanzieren die Gemeinden öffentliche Zivilschutzräume.
Doch mit der Information hapert es. Beispiel Schwarzenburg: Karl Reinhard zog Anfang 2015 mit seiner Frau in die Berner Gemeinde. Er wohnt dort in einem Mehrfamilienhaus ohne Luftschutzkeller. Deshalb fragte er die Gemeinde nach dem Schutzraum. Schliesslich hätten er und seine Frau als Stockwerkeigentümer ja eine Ersatzabgabe bezahlt. Doch die Gemeinde liess die beiden im Regen stehen. Man könne das erst Ende 2017 sagen, liess Schwarzenburg verlauten. Anfang November hiess es, das Ehepaar müsse bis 2019 warten, um Näheres zu erfahren.
7002 Einwohner und 6931 Schutzplätze
Hans Baumgartner vom Schwarzenburger Zivilschutz bestätigt: Auf Nachfrage werde die Zuweisung wenn möglich sofort mitgeteilt. Zurzeit gebe es für die 7002 Einwohner aber nur 6931 Plätze.
Hintergrund: Bis Ende 2003 waren die Gemeinden verpflichtet, die Bevölkerung von sich aus «periodisch über die Zuweisung zu den Schutzräumen» zu informieren. Diese Vorschrift wurde Anfang 2004 abgeschafft. Seither müssen die Gemeinden den Einwohnern nur noch «spätestens im Hinblick auf einen bewaffneten Konflikt» bekanntgeben, wo sich ihr Schutzplatz befindet.
Schutzräume in Zahlen
Der Nationalrat wollte die Pflicht zum Bau von Schutzräumen eigentlich abschaffen. Doch nach dem Reaktorunglück im japanischen Fukushima im Frühling 2011 kippte er seinen Entscheid – die Pflicht zum Bunkerbau blieb bestehen.
Für die 8,4 Millionen Einwohner der Schweiz gibt es zurzeit etwa 8,8 Millionen Schutzplätze. Doch die Abdeckung ist kantonal unterschiedlich: So ist etwa im Kanton Basel-Stadt nur für rund 80 Prozent der Einwohner ein Schutzplatz vorhanden. Im Kanton Aargau wiederum fehlen in 31 Gemeinden Schutzplätze.